Betriebskosten-Rechner: Diesel oder Elektro?
Was kostet ein Fahrgastschiff im Jahr an Energie und Wartung, mit Dieselmotor oder mit Batterie? Der Rechner vergleicht beide Antriebe für Ihr Einsatzprofil, zeigt den CO₂-Ausstoß und, wenn Sie Umrüstkosten eintragen, nach wie vielen Jahren sich ein Elektroumbau rechnet.
So rechnet der Rechner
Ausgangspunkt ist die Energie, die der Propeller im Jahr braucht: Betriebsstunden mal mittlere Antriebsleistung. Beim Diesel wird daraus über den spezifischen Verbrauch die Literzahl, beim Elektroantrieb über den Wirkungsgrad der Strombezug aus dem Netz. Dazu kommen die Wartung je Betriebsstunde und beim Elektroschiff eine jährliche Rücklage für den späteren Batterietausch: Kapazität mal Preis geteilt durch die Lebensdauer. Nicht enthalten sind Personal, Liegeplatz, Versicherung und Kasko-Instandhaltung, weil sie bei beiden Antrieben ähnlich ausfallen.
Warum Elektro nicht automatisch billiger ist
In der gewerblichen Schifffahrt ist Diesel von der Energiesteuer befreit.1 Bei einem Dieselpreis um einen Euro netto kostet eine Kilowattstunde an der Welle rund 27 Cent, beim Elektroantrieb mit 25 Cent Strompreis und 85 Prozent Wirkungsgrad rund 29 Cent. Die reinen Energiekosten liegen also nah beieinander. Treibstoff macht bei Fahrgastschiffen ohnehin nur rund 15 Prozent der Betriebskosten aus.2 Den Unterschied machen der geringere Wartungsaufwand eines Elektromotors, ein günstiger Stromtarif oder eigener Solarstrom am Liegeplatz, und auf der anderen Seite die Batterie, die nach zehn bis fünfzehn Jahren ersetzt werden muss. Diese Rücklage ist oft der größte Einzelposten auf der Elektro-Seite, deshalb lohnt es sich, Kapazität, Ersatzpreis und Lebensdauer mit dem Hersteller abzustimmen.
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist deshalb meist die Förderung. Die Bundesrichtlinie vom Juni 2026 übernimmt bis zu 90 Prozent einer Umrüstung auf emissionsfreien Antrieb.3 Fällt ohnehin ein neuer Dieselmotor an, zählt dessen Preis als vermiedene Investition gegen den Umbau. Mit hoher Förderquote ist der Eigenanteil klein genug, dass ihn schon eine moderate Ersparnis zurückverdient. Ohne Förderung rechnet sich ein Umbau über die Betriebskosten allein selten; dann sprechen eher Umweltzonen, Ausschreibungen oder das Fahrgasterlebnis für den Elektroantrieb. Hintergründe dazu im Artikel Elektrifizierung trifft auf eine alternde Flotte.
Sie suchen ein Schiff, das sich für einen Elektroumbau eignet, oder wollen Ihr Dieselschiff verkaufen? Aktuelle Fahrgastschiffe ansehen oder eigenes Schiff inserieren, ohne Maklergebühren.
Häufige Fragen
Ist ein Elektro-Fahrgastschiff im Betrieb günstiger als ein Dieselschiff?
Nicht automatisch. In der gewerblichen Schifffahrt ist Diesel in Deutschland von der Energiesteuer befreit (§ 27 Energiesteuergesetz). Die reinen Energiekosten pro Kilowattstunde an der Welle liegen deshalb oft in derselben Größenordnung wie beim Elektroantrieb. Vorteile entstehen vor allem bei Wartung, bei günstigem oder selbst erzeugtem Strom und durch Förderung. Dagegen steht die Rücklage für den späteren Batterieersatz.
Wie viel CO₂ spart ein Elektro-Fahrgastschiff?
Ein Liter Diesel verursacht bei der Verbrennung rund 2,65 kg CO₂. Beim Elektroantrieb hängt der Ausstoß vom Strom ab: Mit dem deutschen Strommix entsteht pro Kilowattstunde rund ein Drittel Kilogramm CO₂, mit Ökostrom nahezu keins. Der Rechner zeigt die Differenz für Ihr Einsatzprofil.
Wann rechnet sich die Umrüstung auf Elektroantrieb?
Wenn der Eigenanteil der Umrüstung, also die Kosten abzüglich Förderung, durch die jährliche Betriebskosten-Ersparnis in einer vertretbaren Zeit zurückkommt. Weil die Ersparnis allein oft klein ist, entscheidet die Förderquote meist über die Amortisation. Der Rechner zeigt die Jahre bis zur Amortisation für Ihre Werte.
Welche Werte brauche ich für den Rechner?
Betriebsstunden pro Jahr und die durchschnittliche Antriebsleistung im Betrieb. Beide stehen meist im Fahrtenbuch oder lassen sich aus dem Dieselverbrauch zurückrechnen. Für Dieselpreis, Strompreis und Wartung sind realistische Startwerte vorbelegt, die Sie durch Ihre eigenen ersetzen sollten.
Quellen
- § 27 Abs. 1 Energiesteuergesetz, Steuerbefreiung für die Schifffahrt (ausgenommen private Vergnügungsschifffahrt). gesetze-im-internet.de
- DNV GL für das BMVI, Energieberatung Binnenschifffahrt, Kurzstudie 2015. dnv.de
- Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt vom 23.06.2026, BAnz AT 16.07.2026 B3; BMV, Pressemitteilung 066, 17.07.2026. bmv.de
Hinweis: Der Rechner liefert eine überschlägige Abschätzung auf Basis Ihrer Eingaben. Vorbelegte Werte sind typische Größenordnungen, keine Angebote. Er ersetzt keine technische Planung und keine Förderberatung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Weiter im Ratgeber: